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   OLG Bamberg, 08.05.2003 - 1 U 158/02   

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https://dejure.org/2003,18143
OLG Bamberg, 08.05.2003 - 1 U 158/02 (https://dejure.org/2003,18143)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.05.2003 - 1 U 158/02 (https://dejure.org/2003,18143)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 1 U 158/02 (https://dejure.org/2003,18143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Sachaufklärung innerhalb eines einem Strafprozess folgenden Zivilverfahrens; Bindungswirkung eines Geständnisses in einem Strafverfahren für ein anschließendes Zivilverfahren; Voraussetzungen für die Annahme eines Geständnisses im Sinne des Zivilprozessrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 288
    Begriff des Geständnisses; Verwertung eines Geständnisses in einem Strafprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1223
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Brandenburg, 26.05.2016 - 34 C 40/15

    Strafanzeige, falsche Verdächtigung, Erstattung Verteidigerkosten, Schmerzensgeld

    Den Parteien verbleibt nämlich immer noch das Recht, anstelle des Urkundenbeweises bzw. daneben auch eine Beweisaufnahme im Zivilverfahren durch die Vernehmung von Zeugen bzw. den Parteien durch den Zivilrichter zu beantragen ( BGH , BGHZ 7, Seite 116; Reichsgericht , JW 1930, Seite 2052; OLG München , NJW 1972, Seiten 2047 f.; KG Berlin , VersR 1972, Seite 104; OLG Bamberg , NJW-RR 2003, Seite 1223 ).
  • AG Brandenburg, 19.12.2022 - 34 C 20/20

    Friseur - Aufklärung und Vorsichtsmaßnahmen: Haare chlorieren

    Den Parteien verbleibt nämlich immer noch das Recht, anstelle des Urkundenbeweises bzw. daneben auch eine Beweisaufnahme im Zivilverfahren durch die Vernehmung von Zeugen bzw. den Parteien durch den Zivilrichter zu beantragen ( BGH , BGHZ 7, Seite 116; Reichsgericht , JW 1930, Seite 2052; OLG München , NJW 1972, Seiten 2047 f.; KG Berlin , VersR 1972, Seite 104; OLG Bamberg , NJW-RR 2003, Seite 1223; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 26.05.2016, Az.: 34 C 40/15, u.a. in: ZAP EN-Nr. 554/2016 = NJOZ 2016, Seiten 1035 = BeckRS 2016, Nr. 9705 = "juris" ).
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